GRENZFORMALITÄTEN |

REISEPASS UND VISUM
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1. Angehörige der folgenden Länder benötigen einen gültigen
Reisepass für einen Aufenthalt
a) bis zu drei Monaten:
Arabische Emirate, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados,
Belize, Chile, Dänemark, Deutschland, Ecuador,
FidschiInseln, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Iran, Island,
Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Katar, Kenia, Kuwait,
Liechtenstein,Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauretanien, Marokko, Monako, Neuseeland, Norwegen,
Oman, Santa Lucia, San Marino,
Schweiz, Schweden, Seychellen, Singapur, Saudi Arabien, Trinidad - Tobago, Tunesien,
Türkische Republik Nordzypern, Vatikan,
Südkorea, Uruguay
b) bis zu zwei Monaten:
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien,Slowenien.
c) bis zu einem Monat:
Bolivien, Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische Republik, Malediven
2. Angehörige der oben genannten Länder und Bulgaren benötigen
kein Transitvisum, aber letztere
entrichten eine Transitgebühr.
3. Angehörige folgender Länder müssen an der Grenze ein
Visum
erwerben:
a) für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich,
Portugal,Spanien, U .S.A, Hong-kong, Brasilien (das Visum kann
innerhalb des
erlaubten Zeitraumes mehrmals benutzt werden).
b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
Aserbaidschan, Weißrussland, Armenien, Moldawien, Russland, Ukraine, Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Jugoslawische
Föderation, Slowakei, Tschechien,
Ungarn, Taiwan, Turkmenien, Jordanien,
Usbekistan.
c) Albaner, Georgier, die Einwohner von Sri Lanka (unter Vorlage
eines Schreibens
des Ehrenkonsuls von Colombo) und
Guatemaltekenerhalten ein Vierzehntage-Grenzvisum
.
d) Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen
bei einer
türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.
Anmerkung 1: Bürger aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland,
der Schweiz, den Beneluxstaaten und von Malta
benötigen nur einen Personalausweis
und können ohne Formalitäten mit dem Wagen einreisen.
Anmerkung 2: Für Bürger aus Russland, Aserbaidschan, Armenien, Kirgisien,
der Ukraine, aus Tadschikistan, Turkmenien, Moldawien,
Usbekistan, Georgien,
Weißrussland, Kasachstan, Estland, Lettland und Litauen gelten die Visabanderolen,
die sie
an
der
Grenze erhalten, auch für die Rückkehr aus der Türkischen
Republik Nordzypern.
Anmerkung 3: Mögliche Änderungen der Visumbestimmungen sind vorbehalten.
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DEVISENBESTIMMUNGEN |
Ausländische und türkische Währung darf in unbegrenzter
Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für türkische
Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert: von
5000 $,
eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn sie
bei der Einreise deklariert wurde.
Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung
sollte unbedingt aufbewahrt werden da sie bei einem Rücktausch von
TL in eine Fremdwährung bei der Ausreise, vorgelegt werden muss.
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ZOLLBESTIMMUNGEN
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BEI
DER EINREISE
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch
mitgeführt werden:
a) - 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm.
- 1 kombin. Schwarzweißfernseh- Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und 5 Leerkassetten .
- 1 CD-Spieler und 5 CDs
- 1 Laptop, Ram 128 K. byte
- 1 8 mm-Filmkamera und 10 Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöteb, Gitarre, Mundharmonika (höchstens
3
Instrumente pro Person)
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1 Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
- Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und -spielzeug
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren, 200g Zigarettentabak, 200 Blatt Zigarettenpapier,
200g Pfeifentabak, 50 g Schnupftabak.. (Im Duty Free Shop können weitere
400 Zigaretten, 100 Zigarren und
500 g Pfeifentabak gekauft werden)
- 1 1/2 kg Kaffee,.1 1/2 kg Pulverkaffee, 500 g Tee,1 kg Schokolade und 1kg
Süßigkeiten
- 5 (100 cc) oder 7 (70 cc) Flaschen alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)
b) - Gegenstände im Wert über 15 000 DM werden bei
der Einreise, in den
Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
c) - Es ist verboten, Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen
(auch Camping Messer) ohne
besondere Erlaubnis einzuführen.
d) - Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten.
Zuwiderhandlungen werden hart bestraft.
e) - Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert
werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
f) - Geschenkartikel im Werte bis zu 500 DM sind zollfrei.
Außerdem können
zu Weihnachten,Neujahr,
Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats)
im
Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel)
des
jeweiligen Festes Geschenke im Wert von 500 DM per Post geschickt werden.
Auskunft:
Zoll-Generaldirektion (Gümrükler Genel Müdürlügü),
Ankara
Tel: (312) 310 388 0, 310 38 18 Fax: (312) 310 51 59
Anmerkung:
Mobiltelefone müssen bei der Einreise in den Pass eingetragen.
Auskunft:
Institution für Kommunikation - Telekomünikasyon Kurumu.
GMK Bulvari,Yesil Irmak Sok. No: 16, 06430 Maltepe / Ankara
Tel: (312) 550 53 22 Fax: (312) 550 51 45
BEI
DER AUSREISE
müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
a) Für neue Teppiche muss eine Quittung und für Antiquitäten
eine von der Direktion eines Museums
ausgestellte offizielle Erlaubnis vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im
Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft wurden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts
für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.
Auskunft:
M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde,
06520 Ankara
Tel: (312) 287 3430 (44 Linien) Fax: (312) 2879151 |

RÜCKERSTATTUNG DER
MEHRWERTSTEUER |
1. Ausländer, die nicht in der Türkei wohnen, haben das Recht
auf Rückerstattung der Mwst.
2. Die Rückerstattung der Mwst betrifft alle Waren (einschließlich
Nahrungsmittel und Getränke) mit
Ausnahme von Trinkgeldern.
3. Der Mindestkaufbetrag für einen Rückerstattungsantrag sindt 5
Mio TL.
4. Bei Rückerstattung
der Mwst darf der Einkauf nur in Geschäften
vorgenommen werden, die einen von ihrer Steuerbehörde ausgestellten Berechtigungsschein dafür
besitzen. Dieser muss an einer
gut sichtbaren Stelle im Geschäft angebracht sein.
5. Die normale Rechnung
muss in vierfacher Ausstellung vorliegen. Das Original und zwei Durchschlage
erhält der Kunde. Bei Fotokopien muss jede Kopie mit der Unterschrift
des Verkäufers und dem Stempel des Geschäftes versehen sein. Ein "Tax Free" -
Einkaufsscheck ist nur mit
eingetragenem Mwst. - Betrag und zusammen mit der Originalrechnung gültig.
6. Um von der Rückerstattungsregelung
profitieren zu können, darf
sich der Reisende nicht langer als drei Monate im Lande aufhalten und müssen
die Rechnungen oder Schecks bei der Ausreise von
der türkischen Zollbehörde bestätigen lassen.
7. Für die Auszahlung der Mwst. gibt es vier Möglichkeiten:
a. Ein "Tax Free" - Einkaufsscheck kann in der Bank im Zollbereich
eines Flughafens eingelöst werden.
b. Wenn das vor dem Abflug nicht möglich ist, muss der
Zollbeamte innerhalb eines Monats dem
Verkäufer eine Kopie der Rechnung mit der Bestätigung zusenden, dass
der Käufer mit der Ware
das Land verlassen hat. Der Verkäufer muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
dieser Bestätigung
den Mwst. - Betrag auf das Konto oder an die Adresse des Käufers überweisen.
c. Falls der Käufer bei erneuter Einreise innerhalb eines Monats die bestätigte
Rechnung und den
Scheck im Geschäft selber vorlegt, wird ihm der Mwst. - Betrag direkt
ausgezahlt.
d. Vertrauenswürdigen Käufern kann der Verkäufer den Mwst. -
Betrag sofort beim Einkauf erlassen.
e. Die Mwst. -Rückerstattung kann auch von der Organisation
der vom Finanzministerium autorisierten
Firmen vorgenommen werden.
Auskunft:
Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlüðü, KDV Sb., 06100 Ulus
- Ankara
Tel: (312) 310 38 80 Fax: (312) 311 35 20
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EINREISEFORMALITÄTEN
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Für Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand
des Tieres (Abstam-mungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen
Gesundheitszustand des Tieres (Gesund-heitszeugnis des Tierarztes) .
Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn.
Unter der Vorraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung
kann eine Person einen Hund, eine Katze, einen Vogel oder 10 Zierfische
einführen.
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Für Kraftfahrzeugbesitzer
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds:
Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen
bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale
Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für
den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei
vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt
erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im
Fall eines anderen Fahrers als des Besitzers eine auf dessen Namen
ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt
in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich.
- Aufenthaltsdauer
Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im land bleiben. Das Ausreisedatum
muss im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer
Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung
erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist
dem türkischen Turing- und Automobilclub (TTOK), Zentrale: TürkTuring
ve Otomobil Kurumu, 1. Otosanayi Sitesi Calik Cad. 4. Levent,
Istanbul
Tel. (212) 282 81 40 (6 Linien), Fax (212) 282 80 42
und
der ZoIl - Generaldirektion (Gümrükler Genel Müdürlügü,
Ankara)
Tel. (312) 310 38 80- 310 38 18 Fax (312) 310 51 59
mitgeteilt werden.
- Unfall
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der
zuständigen
Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepass dem
nächstliegenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu
reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstätte ebenfalls
dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden
kann und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim
Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeug- Registratur im Reisepass
gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrspolizei: 154 , Gendarmerie: 156
Auskunft:
TTOK (Türk. Turing - und Automobilclub, siehe oben)
-
Für
Yachteigner
Yachten mit einem transitlog können zur Überwinterung oder Überholung
bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des Tourismus-ministeriums über
eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten
müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen
Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer muss sofort einer
der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen
werden: Hopa, Rize, Trabzon, Giresun, Bartin Ordu, Samsun, Sinop, Eregli,
Inebolu, Zonguldak, Istanbul, Tekirdag, Bandirma, Canakkale, Mudanya,
Gemlik. Bozyazi, Derince, Akcay, Ayvalik, Dikili, Izmir, Cesme, Kusadasi
Güllük. Bodrum, Datca, Marmaris, Fethiye, Kas, Fineke, Kemer,
Antalya, Alanya, Anamur, Tarsus/ Silifke, Mersin / Icel, Botas / Adana,
Iskenderun.
Hafenformalitäten
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route,
Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im
Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den
Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis
zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über Segeln
in türkischen Gewässern finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten."
Zollfreier Treibstoff für Yachten unter fremder Flagge kann unter
bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium
lizenzierten Schiffs- und Yachthäfen gefasst werden. Auskunft
erteilt die jeweilige Hafenbehörde.
-
Für
Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln
beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als drei
Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmun-gen.
Bei längerem Aufenthalt ist die
Zoll-Generaldirektion Gümrükler Genel Müdürlügü Ulus/Ankara
Tel. (312) 310 38 80 - 310 38 18 Fax (312) 310 51 59
zu verständigen.
Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, lzmir, Antalya,
Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber
gemietet werden.
Auskunft:
Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium Ulastirma Bakanligi, Sivil
Havacilik Genel Müdürlügü Talatpasa Bulv. No: 4, Ankara
Tel: (312)309 7708-212 46 35 Fax: (312) 212 46 84 |

HÄUFIGE FRAGEN
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| I.
WENN AUSLÄNDER IN DER TÜRKEI ARBEITEN MÖCHTEN
Ausländer mit Anspruch auf lange Aufenthaltsberechtigung oder
Arbeitserlaubnis in der Türkei, sollten als erstes von türkischen
Außenvertretungen dem Zweck gemäß Antrag auf Visum
machen. Beim Visumantrag sollten sie Arbeitserlaubnis vorweisen.
Ausländer sind nur durch den "Einsiedlungsbescheinigung für
Ausländer" berechtigt in der Türkei zu leben. Das Polizeipräsidium
für Ausländer Abteilung gibt diese Bescheinigung.
Für nähere Angaben, bitte mit Polizeipräsidium der jeweiligen
Stadt Kontakt aufnehmen.
ANSCHRIFT:
- Innenministerium Polizeipräsidium für Ausländer:
IIkadim Caddesi No: 89 Dikmen-ANKARA
- Amt für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Tel: (+90-312) 4123232
- Amt für Visum
Tel: (+90-312) 4123236
Web Site: www.egm.gov.tr
II.
WENN AUSLÄNDER IN DIE TÜRKEI EINSIEDELN MÖCHTEN
- Ausländer, die in der Türkei leben möchten, sollten
vor Einreise nach dem 2510 Einsiedlungsgesetz
von der Türkischen Außenvertretung ein Einsiedlungsvisum
beanspruchen.
- Der Anspruch wird durch Außenvertretung der Zentrale übermittelt.
- Die Zentrale bewertet den Anspruch und teilt das Urteil unseren Vertretungen
mit.
- Die Einsiedlung ist nur nach dem Einsiedlungsgesetz 2510 durch ein Einsiedlungsvisum
möglich.
- Ausländer, welche die Visumsfrist überschreiten, sind verpflichtet
von unseren Außenvertretungen
ein Visum zu beantragen.
- Verlängern des Aufenthalts ist nur durch die nationalen Behörden
möglich.
ANSCHRIFT
für
BEWERBUNG:
- Außenministerium Polizeipräsidium Abteilung für Ausländer
Ilkadim Caddesi No: 89 Dikmen-ANKARA
- Aufenthalt und Aufenthaltserlaubnis Büro
Tel: (+90-312) 4685600/3232
- Amt für Visum Tel: (+90-312) 4123243
- Web Site: www.egm.gov.tr
- Tel: (312) 4685600/3232 (Aufenthalt) -3243 (Visum)
III. ERWERBEN VON GRUNDBESITZ DER AUSLÄNDER IN DER TÜRKEI
- Gemäß den §§ 16, 2644 und 35 des Grundbuchgesetzes
dürfen Ausländer in der Türkei nach dem
Gegenseitigkeitsprinzip Grundeigentum erwerben.
Das Gegenseitigkeitsprinzip gestattet Ausländern den Erwerb von Grundeigentum
in der Türkei, sofern im Heimatland des ausländischen Grundeigentumkäufers
der Erwerb von Grundeigentum auch
türkischen Staatsbürgern gestattet ist.
Restriktionen des Grundeigentumserwerbs durch türkische Staatsbürger
im Heimatland des ausländischen Käufers werden auch analog in der Türkei angewandt.
- Die §§ 2644, 35,36 des Grundbuchgesetzes, sowie § 442,87 des
Dorfgesetzes gestatten Ausländern den Erwerb von Grundeigentum in ländlicher
Lage. Der Erwerb von geschützten Arealen und militärischen Sperrgebieten
ist nicht gestattet. Vor dem Erwerb ist daher die persönliche Rücksprache
mit der Distriksverwaltung empfohlen.
- Juristische Personen dürfen in der Türkei kein Grundeigentum erwerben,
jedoch gestattet das Gesetz
Nr.6224 über die Förderung von ausländischen Investitionen
den Erwerb unter bestimmten Voraussetzungen.
Für nähere Information bitte Kontakt mit Generaldirektion für
Grundbuchsauszug und Kataster aufnehmen.
ANSCHRIFT:
- Ministerpräsidium für Grundbuchsauszug und Kadaster,
Ausländer Abteilung Dikmenyolu-ANKARA
- Tel: (312) 4171260 Faks: (312) 4170360
- Web Site: www.egm.gov.tr
- E-mail: webmaster@tapu.gov.tr
- Außenministerium, Abteilung für Visum
Balgat-Ankara
Tel No: (312) 2125125/3111
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